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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Die neue Automatikregelung

20.04.2021 | FAHRSCHUL-NEWS

Der Schaltwagen ist ein bald Auslaufmodell! Es gibt Neuerungen in Sachen Automatikregelung, die sich voraussichtlich am 01.04.2021 ändern werden! Die neue Automatikregelung für den Autoführerschein Klasse B nennt sich B197. Es gab ja schon immer die Möglichkeit, die Fahrausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen. Und es war und wird für viele Fahranfänger einfacher auf einem Automatik sein, denn das manuelle Schalten und Kuppeln entfällt und dadurch kann man sich von Beginn an rein auf den Straßenverkehr konzentrieren!  Bisher gab es jedoch einen entscheidenen Nachteil, im Führerschein wurde die europäische Schlüsselzahl 78 eingetragen. Das bedeutet, dass nur Fahrzeuge mit automatischem Getriebe gefahren werden dürfen! Bisher war eine Aufhebung dieser Einschränkung nur durch eine erneute praktische Prüfung entsprechend auf einem Schaltfahrzeug möglich! Aufgrund der neuen Antriebskonzepte bei den Herstellern wird sich das in der Zukunft ändern.    Unter den folgenden Voraussetzngen soll in Zukunft die neue nationale Schlüsselzahl B179 die Möglichkeit geben, Schaltwagen zu fahren obwohl die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:  + 10 Fahrstunden zu je 45 min auf einem Schaltwagen + eine 15 minütige Testfahrt mit einem Schaltwagen mit einem Fahrlehrer/Fahrlehrerin (innerorts sowohl außerorts) + Ausstellung einer Bescheinigung durch die Fahrschule + Austragung einer eventuellen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl B179 statt 78) + Somit keine Einschränkung mehr und Schaltwagen dürfen gefahren werden   Was aber unbedingt bedacht werden muss: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis auf BE, C1 oder C für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden! Deshalb ist es ganz wichtig dieses bei der Anmeldung in der Fahrschule zu bedenken und zu besprechen!   Habt Ihr noch Fragen zu der Thematik? Wir stehen Euch gerne zur Verfügung!   Eure Fahrschule    #teamdeyerling

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Kinder im Straßenverkehr

15.03.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Obwohl nicht weniger mobil als andere Verkehrsteilnehmer, wird das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr noch immer vielfach falsch eingeschätzt. Verkehrserziehung ist Pflicht – auch für Erwachsene. Ob auf Erkundungstour mit Rad, Roller oder Inline-Skates, auf dem Schulweg oder als Autoinsassen auf dem Beifahrer- oder Rücksitz: Kinder nehmen von klein auf sowohl aktiv als auch passiv selbstverständlich am Verkehrsgeschehen teil. Doch die kindliche Lebenswelt wird zunehmend komplexer – und damit auch gefährlicher: Trotz einer insgesamt rückläufigen Entwicklung sind Verkehrsunfälle laut statistischen Erhebungen nach wie vor die häufigste Todesursache im Kindesalter. Dabei entwickeln Kinder erst in der Interaktion mit ihrer Umgebung die für eine sichere Navigation des Verkehrs erforderlichen psychomotorischen Fertigkeiten. Auch räumliches Vorstellungsvermögen sowie ein Gefahrenbewusstsein sind keine angeborenen Eigenschaften, sondern müssen erlernt werden. Gleichzeitig schränken das seit Jahren zunehmende Verkehrsaufkommen den kindlichen Bewegungs- und Erfahrungsraum immer weiter ein. Verkehrserziehung ist deshalb nicht länger ausschließlich Gegenstand von Erziehung und Pädagogik. Für #userInhaber# von der #userName# bedarf es einer kollektiven Anstrengung, um die Straßen für Kinder sicherer zu machen: „Kinder verdienen im Straßenverkehr unsere besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Jeder Verkehrsteilnehmer muss hierzu einen Beitrag leisten – durch eine vorausschauende Fahrweise im Allgemeinen und eine erhöhte Rücksichtnahme gegenüber den Kleinsten dieser Welt im Speziellen.“ Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – das gilt uneingeschränkt auch für den Straßenverkehr. „Für Kinder sind Verkehrsräume weit mehr als bloße Transportwege“, so #userInhaber#. „Die Straße ist Erlebnis-, Erfahrungs- und Sozialisationsort zugleich.“ So wird die Einfahrt vor dem elterlichen Haus schnell zur Spielstätte, die Bushaltestelle vor der Schule fungiert gleichzeitig als Treffpunkt. Dennoch gehen Erwachsene fälschlicherweise davon aus, dass Kinder im Straßenverkehr stets vernunftgesteuert agieren. „Kinder werden von anderen Verkehrsteilnehmern nicht nur aufgrund ihrer Körpergröße, sondern gerade auch wegen ihres nonkonformen Verhaltens übersehen“, weiß #userInhaber#. „Dabei braucht es nicht den plötzlich zwischen geparkten Autos hervorkullernden Ball, um innerhalb von Ortschaften am Steuer die nötige Wachsamkeit an den Tag zu legen.“ #userInhaber# sensibilisiert die eigenen Schützlinge schon während der Ausbildung dafür, kindliche Verkehrsteilnehmer als unberechenbar zu erachten und den Fahrstil sorgfältig der Umgebung anzupassen. Besondere Vorsicht ist demnach vor allem in der Nähe von Kindertagesstätten und Schulen, aber auch bei Sport- und Spielplätzen und Bushaltestellen geboten. Auch Ein- und Ausfahrten stellen ein besonderes Unfallrisiko dar. Eine besondere Verantwortung gegenüber jungen Verkehrsteilnehmern konstatiert im Übrigen auch der Gesetzgeber. So heißt es in der Straßenverkehrsordnung (§ 3 Abs. 2a): „Der Fahrzeugführer muss sich gegenüber Kindern […], insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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